Antisemitische Grafik: Verfahren gegen Ex-Stadionsprecher von Lok Leipzig eingestellt

Gegen den ehemaligen Stadionsprecher von Lok Leipzig wurde wegen Volksverhetzung ermittelt. Er hatte eine antisemitische Grafik verbreitet. Nun ist das Verfahren eingestellt – jedoch nicht mangels Tatverdachts.

Leipzig. Dieser Fall erreichte sogar den Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung: Nachdem der damalige Stadionsprecher des 1. FC Lokomotive Leipzig, Mirko L. (54), online eine antisemitische Grafik verbreitet hatte, wurde im Herbst vorigen Jahres von Amts wegen Anzeige gegen ihn erstattet – der Tatvorwurf: Volksverhetzung. Inzwischen wurde das Verfahren eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Leipzig auf LVZ-Anfrage mit.

Den Ermittlungen zufolge hatte Mirko L. während eines Strandurlaubs über einen Kurznachrichtendienst ein den Holocaust relativierendes Bild weiterverbreitet, das bundesweit für enormes Aufsehen sorgte: Zu sehen war das gezeichnete Testimonial des Reinigungsmittels „Meister Proper“. In der Sonnenbrille des Mannes spiegelt sich die Rampe des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, darunter der Schriftzug „Good night, Green White“ – die Grün-Weißen, damit war der Stadtrivale Chemie Leipzig gemeint. Den gesamten Kontext der Grafik, so war zu erfahren, habe er zunächst nicht wahrgenommen.

Beschuldigter zahlte Geldauflage und schrieb Entschuldigung

Im September 2022 beendete der 1. FC Lok die Zusammenarbeit mit seinem Stadionsprecher nach immerhin 19 Jahren. Zeitweise hatte Mirko L. auch den Nachwuchs des Vereins als Sponsor unterstützt. Die verbreitete Grafik sei „vollkommen inakzeptabel“, so der 1. FC Lok in einem Statement. Man vertrete Werte wie Loyalität, Respekt, Fairness und Toleranz. „Wir treten aktiv und konsequent gegen jede Form von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus auf“, bekräftigte der Verein. L. hatte damals die Entscheidung akzeptiert und um Entschuldigung gebeten.

Doch warum dann die Einstellung des Strafverfahrens? „Es handelt sich nicht um eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts“, stellte Staatsanwältin Vanessa Fink klar. „Der Beschuldigte hatte die ihm seitens der Staatsanwaltschaft Leipzig erteilten Auflagen fristgerecht erfüllt. Damit war das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung entfallen.“

Wie Rechtsanwalt Jan Siebenhüner, der Mirko L. in dem Verfahren vertrat, auf Anfrage erklärte, hatte sein Mandant vorgeschlagen, eine Geldauflage zu zahlen – im konkreten Fall an eine Stiftung gegen Rechtsextremismus. Zudem habe er einen Entschuldigungsbrief an einen jüdischen Geschädigten geschrieben, der sich im Verfahren gemeldet hatte. „Das Ganze tut ihm sehr leid“, sagte Siebenhüner. „Er bereut, dass er durch sein unüberlegtes Verhalten auch Schaden über den 1. FC Lok gebracht hat.“

LVZ